Die Aus- und Rückgabe der Schulbücher erfolgt am Ende des Schuljahr im Rahmen der entgeltlichen Buchausleihe.
Anträge zur Teilnahme an der entgeltlichen Buchausleihe erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule.
Die Bücherlisten für die neue Jahrgangsstufe werden am Ende des Schuljahr ausgegeben.

Alle Bücher sind auf der Rückseite mit einem Code-Etikett versehen, welches eine eindeutige Zuordnung zum Schüler ermöglicht.

Regelungen

  • Die Teilnahme an der Buchausleihe unserer Schule ist nur im Paket (= alle Bücher eines Jahrgangs) möglich.
  • Sie zahlen den für Ihre Klassenstufe festgelegten Betrag – unabhängig davon, welche Bücher Ihr Kind tatsächlich oder durch Wechsel/Neustart eines Niveaus/Kurses in einem Jahrgang benötigt.
    Wichtig: Die Reduktion des Entgeltes um ein nicht benötigtes Buch ist nicht möglich – siehe Punkt 1.
  • Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der Klassenstufe, der Anzahl der Geschwisterkinder, dem Preis und dem Einsatzzeitraum der verwendeten Bücher (Einjahres- oder Mehrjahresbände).
  • Der angegebene 100-%-Wert ist ein kalkulatorisch festgelegter Wert, der die Möglichkeit zur Buchausleihe an der CSN kostendeckend abbildet. Der ausgewiesene Betrag wurde gerundet.
  • Alle Bücher werden durch die Schule mit einem Schutzumschlag versehen. Die so entstandenen Kosten sind Bestandteil des Entgeltes für die Buchausleihe.
  • Sollten Sie Bedarf für ergänzende Schulbücher benötigen (z. B.: ein zweiter Satz Lehrbücher, Bücher aus anderen Jahrgängen), die über das reguläre Jahrgangs-Paket hinausgehen, stellen wir sie wie folgt zusätzlich in Rechnung:
    • Zweiter Satz Bücher = Preis des Jahrgangs-Paketes
    • Einzelbücher = 10,- €/Buch und Jahr
  • Beschädigte oder verlorengegangene Bücher werden Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Nach Ausgabe der Schulbücher wird für jeden Schüler ein Leihschein erstellt. Dieser enthält eine Auflistung aller durch den Schüler ausgeliehenen Bücher und eine Angabe zum Zustand der Schulbücher. Der Schüler hat den ordnungsgemäßen Empfang der Schulbücher auf dem Leihschein zu quittieren.
    Bei vollständiger und ordnungsgemäßer Buchrückgabe wird der Leihschein an den Schüler zurückgegegeben.

Hinweis: Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten auf Antrag Leistungen gemäß „Schulbedarfspaket“ beim zuständigen Jobcenter.

Sollten Sie nicht weiter an der schulisch organisierten Buchausleihe teilnehmen wollen und die Lernmittel in Eigenregie organisieren, bitten wir Sie  um eine kurze formlose schriftliche Mitteilung an das Sekretariat.

Info Buchausleihe Schuljahr 2017+18

Neuorganisation Büchergeld 2017+18