Einführungsphase GyO

Dem Unterricht in der Einführungsphase kommt beim Übergang zur Qualifikationsphase eine Brückenfunktion zu. Der Unterricht gibt den Schülern Gelegenheit, Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe kennen zu lernen. Dabei können auch Unterricht zum Ausgleich von Kenntnisdefiziten und Schülerbetriebspraktika angeboten werden. Auf die Wahl der Schwerpunktfächer in der Qualifikationsphase sowie die Arbeitsweise in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen die Schülerinnen und Schüler besonders hingewiesen und in geeigneter Form vorbereitet werden
VO-GO §8, ergänzende Bestimmung 1

Einschulung

Einschulungs-Ablauf  – Die aktuellen Termine (xxx) entnehmen Sie bitte der Tabelle unten.

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Elternabend EA

Elternabende finden jeweils zu Beginn eines Halbjahr statt. Die Termine sind dem Terminplan zu entnehmen.
Die Einladung erfolgt durch die Schule (Sekretariat).
Die Eltern werden aufgefordert Anfragen, die Klasse betreffend, vorab beim Elternvertreter zu sammeln. Dieser gibt die Anfragen gebündelt an den KL weiter, der sie so entsprechend vorbereiten kann. (mehr …)

Elternvertreter Wahl + Aufgaben

Aufgaben

Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 96 NSchG). (mehr …)

Entschuldigung

Entschuldigungen = eine nachträgliche Übernahme der Betreuungsverantwortung seitens der Eltern für die Fehlzeiten ihres Kindes (mehr …)

Erziehungsmaßnahmen + Ordnungsmaßnahmen

Grundsätze

  • Die Teilnahme am Unterricht an der CSN ist für alle Schüler verpflichtend.
  • Die Schule hat eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten – der Schüler seinerseits ist für die erfolgreiche Teilnahme mit verantwortlich.
  • Die Unterrichtsteilnahme ist auch bei Fehlverhalten durch das Ergreifen verschiedener pädagogischer Maßnahmen durch die Lehrperson zu gewährleisten.
  • Dies schließt den kurzfristigen Ausschluss eines Schülers mit anschließender Integration desselben mit ein.
  • Die Erfüllung des Bildungsauftrages an der CSN ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.

Pädagogische Maßnahmen
= sind keine „Strafmaßnahmen“, sondern dienen dazu, Schülern nach Fehlverhalten die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erneut zu ermöglichen. (mehr …)