Nachteilsausgleich NtA

Als Nachteilsausgleich werden alle notwendigen und geeigneten unterstützenden Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen sollen, dass SchülerInnen mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen im Unterricht einen Zugang zu den Lerngegenständen und Aufgabenstellungen finden und in Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen nachweisen können. Die Vielzahl der gebotenen und möglichen individuellen Maßnahmen, bezogen auf Aneignung und Nachweis von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, wird insgesamt als Nachteilsausgleich bezeichnet.
Quelle: Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive, SVBl 11/2013

Hinweise zur Umsetzung und Förderung

Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erfolgt als Beschluss der Klassenkonferenz. Die Eltern werden über die Umsetzung sowie die Fördermaßnahmen informiert. Jede Bewilligung ist mit einer verbindlichen Fördermaßnahme verbunden, deren Erfolg mit über das Fortsetzen bzw. Aussetzen des Nachteilsausgleiches entscheidet.

Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

  • SchülerInnen mit LRS erhalten einen Nachteilsausgleich in Form der “Nichtbewertung der Rechtschreibung” im Fach Deutsch. Dieser wird auf dem Zeugnis vermerkt werden.
  • Eltern können bei uns zwischen einer innerschulischen Förderung im Rahmen eines zusätzlichen Förderkurses oder der außerschulischen Förderung wählen.

Weitere Umsetzungsmöglichkeiten bei Leistungsüberprüfungen können sein:

  • Zeitzuschlag bei Klassenarbeiten
  • Bearbeitung einer Klassenarbeit in einem extra Raum bei notwendigem Unterstützungsbedarf durch eine pädagogische Kraft
  • Notebook-Nutzung

Bei Fragen zur Bewilligung und Umsetzung stehen Ihnen gerne die Klassenlehrer als Ansprechpartner zur Verfügung!