Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden.
Bewertete schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Klausuren) geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. Nicht bewertete kurze schriftliche Arbeiten dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele einer Unterrichtseinheit bereits erreicht sind.

Bewertete schriftliche Arbeiten erwachsen aus dem Unterricht und sind in ihrer Art und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen.

Die Termine der KA für das aktuelle Schuljahr.

Durchführung der KA

  • Die Schüler legen benötigtes Arbeitsmaterial bereit.
  • Der Schüler schreibt die KA mit Füller (blau) oder Kugelschreiber (ab Klasse 9). Sonderregelungen werden durch den KL vereinbart und sind durch denselben zu kommunizieren.
  • Der Lehrer lässt formal-organisatorische Fragen nur vorab zu.
  • Die KA wird zentral ausgeteilt. Alle Schüler beginnen zur gleichen Zeit.
  • Fragen dürfen mit Beginn der Bearbeitungszeit nicht mehr gestellt werden (inhaltliche oder Verständnisfragen sind Bestandteil des Lernprozesses, der Umgang mit auftretenden Schwierigkeiten ist Bestandteil der Leistungskontrolle).
  • Der Zeitrahmen für die KA ist den Schülern bekannt. Er kann nur durch eine pädagogische Entscheidung des Lehrers rechtzeitig verlängert werden.
  • Vor der Abgabe der KA legt der Schüler eine mindestens 3-minütige Pause ein, um danach nochmals seine eigene Leistung zu überprüfen.
  • Schüler, die vor der offiziellen Abgabe der KA fertig sind, legen ihre Arbeit auf ihrem Platz ab und beschäftigen sich still.
  • Die fertige KA wird zentral eingesammelt.

Korrektur

  • Korrekturzeit = 1 Woche
  • Korrekturfarbe = rot Hinweis: In den unteren Klassen kann eine Positiv-Korrektur mit grün erfolgen.
  • Fehler werden in den Aufgaben angestrichen und am Rand kategorisiert (Art des Fehlers).
  • Eine verbale Begründung der Note ist bei Textproduktionen durch Randbemerkungen oder eine summarische Bewertung zum Schluss mitzuliefern.
  • Bei mehr als 30% unter „ausreichend” wird die KA der Stufenleitung auf Antrag des FL zur Wertung/Nicht-Wertung vorgelegt.

Rückgabe

  • Rückgabe durch den FL innhalb von ca. 1 Woche
  • Der Zensurenspiegel wird öffentlich gemacht und kann als Gesamtergebnis kommentiert werden.
  • Rücklauf = innerhalb einer Woche mit Unterschrift der Eltern (Ablage oder FL) und Dokumentation des Vorgangs auf dem Rückläuferbogen (KlaZi) durch FL und Schüler
  • Alle KAs werden nach Rückgabe durch den Schüler archiviert. Nicht abgegebene KAs sind Teil der Arbeitsverhalten-Bewertung „Verlässlichkeit“.

Anzahl und Art der KAs

  1. Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Klassen 5 bis 10:
    • fünfstündiges Fach = 5 bis 7
    • vierstündiges Fach = 4 bis 6
    • dreistündiges Fach = 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr
      Die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.
  2. In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur ein Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob eine zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich ist oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind; sofern eine verbindlich ist, kann diese nicht ersetzt werden durch eine andere Form von Lernkontrolle nach Nr. 3.
  3. Die schriftlichen Lernkontrollen sollen in den Schuljahrgängen 5 und 6 in der Regel nicht länger als eine Unterrichtsstunde, in den übrigen Schuljahrgängen in der Regel nicht länger als zwei Unterrichtsstunden, im Fach Deutsch in den Schuljahrgängen 8 bis 10 in der Regel nicht länger als drei Unterrichtsstunden dauern.
  4. An die Stelle einer der verbindlichen Lernkontrollen nach den Nummer 1 + 2 kann in den Schuljahrgängen 7 bis 9, in den Fächern Musik und Kunst in den Schuljahrgängen 5 bis 9 nach Beschluss der Fachkonferenz eine andere Form von Lernkontrolle treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. Die Lernkontrolle hat sich auf die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden zu beziehen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz.