Wiederholung Schuljahr

Freiwilliges Zurücktreten (WeSchVO §11)

  1. Eine Schülerin oder ein Schüler kann in den vorherigen Schuljahrgang zurücktreten, wenn anzunehmen ist, dass durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können und die Klassenkonferenz auf Antrag dies durch Beschluss festgestellt hat.
  2. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und volljährige Schülerinnen und Schüler. Der Antrag muss vor dem 1. April gestellt sein, wenn er für das laufende Schuljahr berücksichtigt werden soll.
  3. Ein freiwilliges Zurücktreten ist in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nur einmal zulässig. Ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt hat, ist nicht zulässig.
  4. Wer freiwillig zurückgetreten ist, rückt am Ende des Schuljahres ohne erneute Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang auf.

 

 

Abmeldung

Für den Fall, dass Sie unsere Schule aufgrund eines Schulwechsels, Umzuges, Auslandaufenthaltes oder anderer Umstände verlassen möchten, muss neben der schriftlichen Kündigung ein Abmeldeformular im Sekretariat eingereicht und bearbeitet werden.

Hinweis: Reguläre Abgänger, die unsere Schule mit einem Abschlusszeugnis nach Klasse 9, 10 oder 13 verlassen, benötigen dieses Formular nicht.

Rückläufer

Rückläuferregelung SEK I

Als Eltern unserer Schüler erhalten Sie regelmäßig Informationen zum aktuellen Schulgesehen. Für viele Elterninformationen benötigen wir eine schriftliche Rückmeldung – meist in Form eines Abschnittes als Teil des Informationsschreibens. (mehr …)

Klassenkasse

Die Klassenkasse wird durch die Eltern (oder durch den KL) verwaltet.
Die Ein- und Ausgaben sind zu dokumentieren.

Für die Dokumentation kann die Vorlage Klassenkasse Abrechnung verwendet werden.

Elternvertreter Wahl + Aufgaben

Aufgaben

Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 96 NSchG). (mehr …)

S-E-L Sprechtag

Einmal pro Schuljahr findet der Schüler-Eltern-Lehrer-Sprechtag (S-E-L Sprechtag) für die Klassen 5 bis 10 statt – meist zum Start des 2. Halbjahr nach der Zeugnisausgabe. Termine des aktuellen Schuljahres.
Zu diesen Tag sind Schüler und Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem KL eingeladen. Eine enstprechende Übersicht zur Wahl des persönlichen Wunschtermins wird ca. 3 bis 4 Wochen vor den Sprechtagen ausgegeben.

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Elternabend EA

Elternabende finden jeweils zu Beginn eines Halbjahr statt. Die Termine sind dem Terminplan zu entnehmen.
Die Einladung erfolgt durch die Schule (Sekretariat).
Die Eltern werden aufgefordert Anfragen, die Klasse betreffend, vorab beim Elternvertreter zu sammeln. Dieser gibt die Anfragen gebündelt an den KL weiter, der sie so entsprechend vorbereiten kann. (mehr …)