Leitgedanke der schulinternen Kleiderordnung

Unsere Schüler sollten Kleidung tragen, die dem Lern- und Leistungsaspekt von Schule entspricht (Anspruch: Schule = Arbeitsplatz).
Außerdem sollten solche gesellschaftlichen Trends, die Kleidung entweder als Statussymbole werten oder durch auffällige Freizügigkeit sexuelle Reize betonen, keinen Ausdruck finden.

Die Regeln

  • Ein Oberteil sollte weder oben noch unten zu knapp sein.
    Der Brustansatz, Unterwäsche sowie der Bauch(nabel) sollten bedeckt sein. Es sollte ein wenig über den Hosenansatz lappen.
    Tops – falls sie als alleiniges Oberteil getragen werden – sollten keine Spaghettiträger haben.
  • Hüfthosen oder Baggy Pants (baggy engl.: sackartig, ausgebeult) sollten das Hinterteil so bedecken, dass auch beim Bücken, schneller Laufen etc., keine Gefahr besteht den Po (oder Teile davon) zu Gesicht zu bekommen.
  • Röcke sollten bis zur Hälfte des Oberschenkels reichen.
  • Shorts sollten wie Röcke bis zur Hälfte des Oberschenkels reichen. Eine blickdichte Strumpfhose unter den Shorts erlaubt auch das Tragen von etwas kürzeren Shorts.
  • Kopfbedeckungen jeglicher Art werden nicht im Klassenzimmer getragen.
  • Aufdrucke/Schriftzüge sollten weder provokativ noch Gewalt verherrlichend sein. Auch Symbole für unangemessene Überzeugungen im Rahmen einer christlichen Schule sollten nicht getragen werden.
  • Barfuß laufen birgt Gefahren und ist grundsätzlich verboten. Das Gleiche gilt für das Tragen von ‚Badelatschen’/Flip Flops.

Regularien bei Verstößen gegen die Kleiderordnung

  • einmalig = Ansprache durch den Klassenlehrer
  • bei Nicht-Befolgen = Elterninformation des Klassenlehrers mit der Bitte um Umsetzung der Kleiderordnung