Die Nutzung von Mobilfunkgeräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände generell untersagt.
Mobilfunkgeräte müssen ab Betreten des Schulgeländes (Beginn: ab Altbau) ausgeschaltet sein.

Im Falle eines Verstoßes gegen die „Nutzung von Mobilfunkgeräten“ wird dem Schüler das Handy abgenommen.

Dabei gelten folgende Regelungen

  • Ort der Aufbewahrung = Lehrerzimmer
  • Im Sinne der rechtlichen Absicherung der Schule wird die Einlagerung von aktiven Schülerhandys dokumentiert.
  • Das Handy muss durch die Eltern abgeholt werden – Quittierung des Empfangs.