= sind Aufgaben aus den jeweiligen Fachunterrichten für die Schüler, die diese in ihrer unterrichtsfreien Zeit bearbeiten sollen. Sie dienen der Nachbereitung des erteilten Unterrichts oder der Vorbereitung neuer thematischer Schwerpunkte. Hausaufgaben helfen bei der Übung und Festigung von Fertigkeiten, stärken die Arbeitshaltung der Schüler und fördern ihre Eigenverantwortlichkeit.

Form + Regeln

  • Der Schüler ist zur Bearbeitung seiner HA verpflichtet.
  • Tägliches Zeitfenster zur Bearbeitung der HA: 1 bis 1,5 Stunden
    Wichtig: Nach 1,5 Stunden konzentrierten Arbeitens sollen die HAs bearbeitet sein. Dabei sind entsprechende Pausenzeiten mit ansteigender Dauer (1.Pause 5 min, 2.Pause 10 min…) berücksichtigt.
  • Grundsatz: “Es ist immer etwas zu tun”

HA entschuldigen

Die Entschuldigung nicht erledigter/bearbeiteter HA kann durch die Eltern mit folgenden Gründen erfolgen:

  • Krankheit = entschuldbar nur am ersten Wieder-Anwesenheitstag
  • Überschreitung des zur Verfügung gestellten Zeitfensters trotz korrekter Planung = Kind arbeitet zu langsam oder hängt an einem fachlichen Problem

Folgende Sachverhalte stellen keine Entschuldigungsgründe dar:

  • Der Schüler hat die Aufgabe „nicht verstanden” = Der Schüler ist verpflichtet, einen vorzeigbaren Lösungsversuch vorzulegen
  • Der Schüler hat sein “Material in der Schule vergessen”
  • Der Besuch einer privaten Veranstaltung, wie Kindergeburtstag, … = Ein Antrag auf Befreiung von der HA-Pflicht muss vorab gestellt werden

Sonderfälle/Ausnahmen

  • Für Schüler, die an einer Schul-AG teilnehmen: HA von Donnerstag auf Freitag dürfen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  • Nach Schulausflügen, die in den Nachmittag hineinreichen, müssen keine Hausaufgaben erledigt werden. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Aufgaben, die “auf den Folgetag” gestellt wurden, z.B. von Dienstag (Ausflug) auf Mittwoch.

Vergessene HA

  • Vergessene HA werden auf dem HA-Protokollbogen zu dokumentiert (= Lehrertisch).
  • Hat ein Schüler der Klassen 5 bis 7 HA mehrfach nicht erledigt, erfolgt eine schriftliche Elterninformation durch den KL.

+Besonderheiten Stufe 5 bis 7