Entschuldigungen = eine nachträgliche Übernahme der Betreuungsverantwortung seitens der Eltern für die Fehlzeiten ihres Kindes

Form und Recht

  • Immer schriftlich! – Bitte die Vorlage der Schule verwenden.
  • von einem Elternteil unterschrieben oder durch den Schüler selbst, wenn volljährig
  • Abgabe nach oder während der Erkrankung im Schülerbüro/Sekretariat
  • Fehltage, die nicht entschuldigt sind, gelten automatisch als unentschuldigt.
  • Entschuldigungen müssen vor der Zeugniskonferenz  des jeweiligen Schulhalbjahres eingereicht werden. Später abgegebene Papiere werden im Zeugnis nicht berücksichtigt.

Folgende Formen der Entschuldigung sind an unserer Schule nicht rechtswirksam =

  • Mündliche Entschuldigungen
  • Entschuldigungen per E-Mail oder Telefon

Im Krankheitsfall…

  • …bitten wir Sie um eine zeitnahe Vorabinformation der Schule = E-Mail an den Klassenlehrer
    Wichtig:
    Diese Vorabinformation ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung!
  • Bei länger andauernder Krankheit (= länger als 1 Woche) muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Sportunterricht

Entschuldigungen, die ausschließlich den Sportunterricht betreffen:

  • direkte Abgabe der Entschuldigung beim zuständigen StL (Stufe 5 bis 7) oder Sportlehrer (ab Klasse 8)
  • Wiederholte Entschuldigungen bei gleicher Krankheitslage bedürfen der Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Prüfungen

Das entschuldigte Fehlen an einem Prüfungstag ist immer durch die Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen – sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Entschuldigung Vorlage