Erziehungsmaßnahmen + Ordnungsmaßnahmen

Grundsätze

  • Die Teilnahme am Unterricht an der CSN ist für alle Schüler verpflichtend.
  • Die Schule hat eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten – der Schüler seinerseits ist für die erfolgreiche Teilnahme mit verantwortlich.
  • Die Unterrichtsteilnahme ist auch bei Fehlverhalten durch das Ergreifen verschiedener pädagogischer Maßnahmen durch die Lehrperson zu gewährleisten.
  • Dies schließt den kurzfristigen Ausschluss eines Schülers mit anschließender Integration desselben mit ein.
  • Die Erfüllung des Bildungsauftrages an der CSN ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.

Pädagogische Maßnahmen
= sind keine „Strafmaßnahmen“, sondern dienen dazu, Schülern nach Fehlverhalten die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erneut zu ermöglichen. (mehr …)