Grundsätze

  • Die Teilnahme am Unterricht an der CSN ist für alle Schüler verpflichtend.
  • Die Schule hat eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten – der Schüler seinerseits ist für die erfolgreiche Teilnahme mit verantwortlich.
  • Die Unterrichtsteilnahme ist auch bei Fehlverhalten durch das Ergreifen verschiedener pädagogischer Maßnahmen durch die Lehrperson zu gewährleisten.
  • Dies schließt den kurzfristigen Ausschluss eines Schülers mit anschließender Integration desselben mit ein.
  • Die Erfüllung des Bildungsauftrages an der CSN ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.

Pädagogische Maßnahmen
= sind keine „Strafmaßnahmen“, sondern dienen dazu, Schülern nach Fehlverhalten die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erneut zu ermöglichen.

Beispiele für Maßnahmen:

  • gemeinsame Absprachen
  • fördernde Begleitung
  • Förderung erwünschten Verhaltens
  • Ermahnung, Missbilligung in mündlicher oder schriftlicher Form
  • Aufgaben, die die Schülerin oder den Schüler Fehlverhalten reflektieren lassen
  • Nachholen von unentschuldigt fehlenden Hausaufgaben
  • Zuweisung eines anderen Sitzplatzes / eines Einzelplatzes
  • thematisch abgestimmte Umstellung der Aufgabenform
  • Gewährung einer Auszeit (Zeitrahmen: ca. 5 min.)

Auszeit ca. 5 min
= dient dazu, der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit zu geben, sich zu „sammeln“, um anschließend wieder mit Erfolg am Unterricht teilnehmen zu können.

Ordnungsmaßnahmen
= Ausschluss vom Unterricht, der den Rahmen einer „Auszeit“ überschreitet.

…werden ergriffen, wenn:

  • alle pädagogischen Mittel ausgeschöpft sind
  • das Fehlverhalten eine Weiterführung des Unterrichts unmöglich macht
  • von der Schülerin oder dem Schüler eine akute Gefahr für sich selbst, die übrigen SuS oder die Lehrperson ausgeht
  • die Schülerin oder der Schüler Gewalt als Konfliktmittel anwendet
  • grobe Verstöße gegen die Schul- oder Hausordnung vorliegen

Beispiele für Maßnahmen „Die Ordnungsmaßnahme muss in Art und Umfang dem Anlass entsprechen.“:

  • Der dauerhafte Ausschluss vom Unterricht bis zu 2 Wochen
  • Der Ausschluss von Schulveranstaltungen
  • Das Nachholen schuldhaft versäumter Unterrichtsstunden
  • Die Wegnahme von Gegenständen (z.B. Mobiltelefone) bis zu einem Tag
  • Der schriftliche Verweis durch die Schulleitung
  • Die Überweisung in andere Lerngruppen
  • Die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss

Zuständigkeiten

  • 1 Stunde = Fachlehrer
  • 1 Tag = KlaKo
  • oder in akuten Fällen ein Gremium aus FL, KL, SL/StL
  • Mehr als 1 Tag = SL + Empfehlung durch KlaKo

Information

  • Ordnungsmaßnahmen werden durch den Fachlehrer im Klassenbuch dokumentiert.
  • Der Klassenlehrer informiert die Eltern.
  • Den Eltern wird zeitnah die Möglichkeit zu einem klärenden Gespräch eingeräumt.
    Ziel: Gelegenheit geben, auf das Verhalten ihres Kindes zielgerichtet einwirken zu können.

Nacharbeit

  • Schüler, die vom Unterricht ausgeschlossen wurden, müssen die so versäumten Inhalte nachholen.
  • Die nahgeholten Inhalte müssen überprüfbar sein.